Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen beschließt: 

1. Die Umsetzung des Gedenksteins ,,Unsterbliche Opfer“ vom Friedhof Zossen auf den Bahnhofsvorplatz Zossen. 

2. Die Verwaltung wird beauftragt die Umsetzung bis spätestens 31.12.2023 abzuschließen. 

 

Begründung 

Von 1975 bis 2019 stand dieser Gedenkstein für die Opfer des Nationalsozialismus mit dem Schriftzug ,,Unsterbliche Opfer“ im Stadtpark am Kopfende des Springbrunnens.. Obwohl bereits seit 1982 der Stadtpark mit allen Bestandteilen als Gartendenkmal in die Denkmalliste eingetragen wurde, erfolgte (trotz Widerstandes der Bürger) auf Veranlassung der damaligen Bürgermeisterin die Umsetzung auf den städtischen Friedhof. 

Der Gedenkstein wurde damit der allgemeinen Sichtbarkeit entzogen. 

Mahnmale, die an die Gräueltaten und Opfer des Nationalsozialismus erinnern und aufklären, dürfen nicht aus dem Gedächtnis und dem Sichtfeld nachfolgender Generationen verschwinden; sie müssen bewahrt werden. 

Der jetzige Standort auf dem Friedhof Zossen ist nicht der Ort, den zum Beispiel vor allem die Kinder und Jugendlichen besuchen. 

Unter dem Eindruck der derzeitigen kriegerischen Auseinandersetzungen in Europa und der hohen Verantwortung für unsere Geschichte empfinden wir es als ein Gebot der Stunde, diesen Gedenkstein wieder in das Blickfeld der Bevölkerung, besonders auch unserer jungen Generation, zu rücken und halten hier einen zentralen Platz, den der Bahnhofsvorplatz Zossen bietet, für angemessen. Die Kosten der Umsetzung sind ggf. aus Spendengeldern zu finanzieren. 

 

2023-04-06-Beschlussantrag-Umsetzung Gedenkstein

 

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