Die SPD steht im direkten Kontakt mit der Rechtsanwältin Eva Sondermann.

Zu den Klagen gegen den KMS gibt es einen neuen Stand.

Zitat von Frau RA Sondermann:

„Information zu den laufenden Klagen gegen die Gebühren des KMS:

Es wurden 2 Verfahren als Pilotverfahren für die Gebühren von 2017 bis 2022 (Möller ./. KMS) festgelegt. Dort erfolgt dann der Vortrag zur Kalkulation. Für den Bereich dezentral wurden ebenso für 2021 und 2022 zwei Verahren ausgewählt. Die Kalkulationen und die Jahresabschlüsse für die genannten Kalenderjahre werden beim KMS angefordert werden. Schon jetzt steht fest, dass die Gebühren Trinkwasser erheblich überhöht sind. Sie können sich auf Erstattungen freuen!“

Anfang Februar sollten die neuen Bescheide des KMS wieder an die Haushalte gehen. Frau RA Sondermann und wir empfehlen Ihnen, sofort Widerspruch einzulegen, da die Gebühren weiterhin überhöht sind,

Sehr gerne übernimmt Frau RA Sondermann dies auch für Sie!

https://www.kanzlei-sondermann.de/

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