Wir, die SPD Zossen, lassen nicht locker!

Anbei könnt Ihr den Brief von Frau RAin Sondermann lesen:

 

Sehr geehrter Herr Kerbs, 

die gebührenrechtlichen Verfahren werden am 

 2. Juli 2024 um 10:00 Uhr vor dem 

Verwaltungsgericht Potsdam 

in der Nebenstelle des Verwaltungsgerichts 

in der Behlertstraße 3 A 

in Potsdam im Saal 5 

für die Kalenderjahre 2017-2022 verhandelt.
Um 13:00 Uhr des gleichen Tages wird dann die Verhandlung hinsichtlich der dezentralen Schmutzwassergebühren stattfinden.

Weitere Verhandlungen sind jeweils und 10 Uhr auf den 5. Und 9 Juli 2024 anberaumt.

Ich sehe diesen Verhandlungen mit positiver Spannung entgegen, denn die bisherigen Verfügungen des Verwaltungsgerichts haben erkennen lassen, dass es die Kalkulationen als nicht plausibel erachten werden und den Klagen stattgegeben wird. 

Zum einen hat der Zweckverband die Vorgaben des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Oktober 2023 nicht umgesetzt, denn vor der Ermittlung der Abschreibungen wurden eben nicht das hypothetische Beitragsvolumen in Abzug gebracht, sondern nur dasjenige was tatsächlich vereinnahmt wurde. Folge ist, dass die Abschreibungen im Rahmen der jeweiligen Gebührenkalkulation ebenso überhöht sind, wie die kalkulatorischen Zinsen.

Weiter hat der Zweckverband sämtliche Aufgaben im Rahmen der technischen und verwaltungsrechtlichen Betriebsführung auf die DNWAB übertragen. Die DNWAB wiederum soll nach dem Vortrag der Beklagten sogenannte Selbstkostenfestpreise jährlich neu berechnen und den KMS in Abrechnung bringen. So werden über die Gewinne der DNWAB die nicht gebührenfähigen und nicht beitragsfähigen Kosten über das Betriebsführungsentgelt wiederum dem Beitragszahler übergeholfen.
Dies hat der Zweckverband in einem Schriftsatz von Anfang Juni selbst gegenüber dem Gericht eingeräumt.

Bis heute ist unklar, wie die vertraglichen Abreden sind und wie die so bezeichneten Selbstkostenfestpreise berechnet werden. Klar ist jedenfalls, die DNWAB ist ein Selbstbedienungsladen, der keine Vergabevorschriften und auch sonst nichts einhalten muss, um die Angemessenheit der Kosten sicherzustellen. Diese Kosten finden sich in allen Kalkulationen zu den Bereichen Trinkwassergebühr, Schmutzwassergebühr zentral und dezentral.

Weiterhin ist aufgrund eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg ohnehin  schon jetzt klar, dass die Trinkwassergebühren überhöht sind. Denn das Gericht hatte im Bereich der Kalkulation der Beiträge zum Trinkwasserbereich den Ansatz von 15 Millionen € moniert, diese seien nicht plausibel gemacht worden. Hiervon hat der Zweckverband jedoch nur rund 3 Millionen € in Abzug gebracht. Folge ist, dass auf die Differenz von 12 Millionen € Abschreibungen und kalkulatorische Zinsen im Rahmen der Gebührenkalkulation zum Ansatz gelangt sind, welche vom Zweckverband hätten gestrichen werden müssen!


Gerne können Sie als Öffentlichkeit an dem Termin teilnehmen!


Mit freundlichen Grüßen
Sondermann
Rechtsanwältin

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